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Konsultation über die künftige EU-Strategie bis 2020 Anmerkungen des VPRT

ALLGEMEINE VORABBEMERKUNG
Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) vertritt die Interessen von ca. 160 Unternehmen aus den Bereichen Fernsehen, Hörfunk, Mediendienste bzw. vergleichbaren Tele- und Onlinemedien und Teleshopping-Sender. Dazu zählen sowohl regionale, nationale sowie paneuropäische Sender. Der VPRT bedankt sich bei der EU-Kommission für die Möglichkeit, einen Beitrag zur Entwicklung einer
EU-Strategie für die nächsten Jahre leisten zu dürfen.

Der Private Rundfunk ist eine Erfolgsgeschichte, sowohl im kreativen als auch im wirtschaftlichen Bereich. Mit Innovationskraft, Risikobereitschaft und neuen Ideen hat der private Rundfunk eine ungeheure Programmvielfalt entwickelt. Mit ihren Angeboten tragen die Mitglieder des VPRT bedeutend zur deutschen und europäischen Medienvielfalt bei. Um dies auch künftig gewährleisten zu können sind die Sendeunternehmen auf Rahmenbedingungen angewiesen, die ihre Finanzierungsgrundlage sichern, ihre Leistungs- und Urheberrechte schützen und den Zugang zu Infrastrukturen gewährleisten.

Finanzierung von Kreativität und Innovation
Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat auch bei den Sendeunternehmen zu erheblichen finanziellen Einbußen geführt (1). Der VPRT begrüßt daher, dass die EU-Kommission die Frage nach neuen Finanzierungsarten der Kreativindustrie stellt und anerkennt, dass künftig attraktivere Rahmenbedingungen für Innovation und Kreativität notwendig sind. (2)
Der Großteil der Mitglieder des VPRT ist zur Refinanzierung der Programme und Inhalte auch im Zeitalter der Digitalisierung maßgeblich auf Werbung angewiesen. Diese Refinanzierungsgrundlage gilt es in Zukunft zu erhalten. Diskussionen um weitere produktspezifische Werbebeschränkungen und -verbote, wie sie beispielweise in den Bereichen Alkohol- und Lebensmittelwerbung auf internationaler wie europäischer Ebene diskutiert werden sowie den lauter werdenden Ruf nach Informationspflichten in der Werbung, wie zuletzt für energierelevante Produkte, verfolgen wir mit großer Sorge. Während der positive Effekt auf den Verbraucher dabei höchst zweifelhaft ist, werden in den geführten Diskussionen die negativen finanziellen Konsequenzen für die Medienunternehmen und damit die Bedrohung für die Medienvielfalt oftmals außer Acht gelassen. Anstatt immer neue Vorgaben für eine ohnehin schon stark regulierte Industrie zu fordern, sollte vielmehr über die Absenkung der regulatorischen Vorgaben nachgedacht werden. Dazu gehört aus Sicht des VPRT auch die Aufhebung der quantitativen Werbebeschränkungen im Zuge einer baldigen Novellierung der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste. Gleichzeitig sollten neue und innovative Formen der Werbung im Onlinebereich nicht vorschnell durch neue gesetzliche Bestimmungen behindert werden. Mit der Digitalisierung sind neuartige und teilweise personalisierbare Angebots- und Werbeformen entstanden, die bereits heute einen erheblichen Finanzierungsbeitrag auch für die privaten Rundfunkunternehmen und Telemedienanbieter in Deutschland leisten. Durch den Einsatz moderner Content- und Ad-Management-Systeme können Inhalte und Werbung mehr denn je auf die Interessen der Nutzer ausgerichtet werden. Davon profitieren vor allem die Konsumenten, denn sie bleiben von übermäßiger und unerwünschter Werbung verschont. Der Einsatz von Cookies oder die Auswertung von IP-Adressen sollten daher nicht über Gebühr eingeschränkt werden. Bereits heute bestehen ausreichende Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten.

Schaffung eines European Digital Single Market für Online-Inhalte
Der VPRT begrüßt, dass die EU-Kommission das Potential des Content-Sektors als Motor für Wachstum und Beschäftigung erkennt. Mit einer gewissen Sorge sieht der VPRT allerdings die sehr vage gehaltene Forderung nach einer besseren Verfügbarkeit von Online-Inhalten im europäischen Binnenmarkt. Diese muss sich an einer äußerst komplexen Realität mit verschiedenen Geschäftsmodellen, Interessensgruppen und Nutzerbedürfnissen messen lassen. Der VPRT sieht in einer solchen Pauschalforderung die Gefahr, dass vorschnelle Lösungen oder gar die Schaffung eines europaweit einheitlichen Urheberrechts, wie sie seitens der EU-Kommission bereits in Erwägung gezogen wird, weder den Spezifika der einzelnen Inhalteanbieter noch den unterschiedlichen Nutzerinteressen gerecht werden kann.
So ist aus Sicht des VPRT bereits der Begriff „content online“ unpräzise. Die online zur Verfügung gestellten Inhalte basieren auf unterschiedlichen Geschäfts- und Lizenzmodellen. Daher bedarf es auch einer differenzierten Betrachtung und Analyse der Angebotsarten. So plädiert der VPRT beispielweise seit jeher für eine Unterscheidung des Online-Vertriebs (z. B. Abrufdienste für Musikdateien und Filme) und der Online-Sendungen (Simulcasts, Streamings und Near-Video-On-Demand) in den entsprechenden EU-Kommissionsdokumenten. Gleichzeitig werden zunehmend gleiche Inhalte und Angebote sowohl offline als auch online angeboten, daher kann nur ein technologieneutraler Ansatz zu der Erfassung aller Inhalte führen.
Die bemängelten Grenzen für Inhalte sind teilweise natürlich gesetzt. So darf nicht aus dem Blick geraten, dass eine Vielzahl der Angebote der Sendeunternehmen schon aufgrund der Sprache, aber auch zum Teil aufgrund der kulturellen und regionalen Ausrichtung keine europaweite Nachfrage erfahren. Schon aus diesem Grund erwirbt ein Großteil der Sender die Rechte nur für Deutschland oder den deutschen Sprachraum. Der Erwerb europaweiter Lizenzen würde zu einer Explosion der Kosten führen, ohne dass hierfür die Aussicht auf (Re-) Finanzierung bestünde. Der Zusatznutzen für einen voraussichtlich verschwindend geringen Anteil der Nutzer steht daher in keiner Relation zu den negativen finanziellen Konsequenzen für die Sendeunternehmen.
Qualitativ hochwertige Inhalte werden auch in der Online-Welt ihren Preis haben. Die Sendeunternehmen sind bei der Refinanzierung dieser Inhalte auf die Einnahmen aus Werbung oder Pay-Angeboten angewiesen. Um diese Einnahmen auch im Online-Bereich zu sichern, muss auch künftig eine exklusive Erstauswertung von Premiuminhalten möglich sein (Film/Sport).
Die derzeitigen rechtlichen Regelungen verhindern eine grenzüberschreitende Auswertung der Inhalte nicht per se, dennoch sieht auch der VPRT in einzelnen Bereichen Ansätze, die urheberrechtlichen Regelungen sinnvoll fortzuentwickeln. Wir haben in diesem Zusammenhang unsere Vorschläge im Zuge der Konsultation der Generaldirektionen Informationsgesellschaft und Medien sowie Binnenmarkt und
Dienstleistungen eingereicht, auf die wir an dieser Stelle verweisen möchten. (3)

Breitbandversorgung und Zugang des Rundfunks zu den Infrastrukturen
Der VPRT unterstützt das in dem Konsultationsdokument aufgeführte Ziel der flächendeckenden Breitbandversorgung in den Mitgliedstaaten. (4) Die Mitglieder des VPRT investieren selbst in neue Inhalte, die über Breitbandtechnologien übertragen werden können und eine gewisse Bandbreite benötigen. Für die flächendeckende Breitbandversorgung in ländlichen Regionen sollten nach vergangenen Bekundungen der EU-Kommission auch die durch die Umstellung der analogen auf digitale TV-Übertragung frei werdenden Frequenzen, die Digitale Dividende, dienen. Der Rundfunk hat sich bei der Diskussion in den letzten Monaten konstruktiv gezeigt und sich einer Öffnung des 800-MHz-Bands für eine breitbandige Mobilfunknutzung nicht verweigert. Jedoch möchte der Verband einmal mehr darauf hinweisen, dass für eine sinnvolle Breitbandversorgung alle, auch die neben der Terrestrik zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, genutzt werden sollten (Satellit, Kabel etc.).
Um wirklich zu dem von der EU-Kommission gesetzten Ziel zu gelangen, muss die Öffnung des 800-MHz-Bandes an das Ziel der Versorgung ländlicher Gebiete mit mobilem Breitband gekoppelt werden und darf nicht allein rein kommerziellen Interessen der Mobilfunkanbietern zur Verfügung stehen. Gleichzeitig muss die störungsfreie Nutzung der noch bestehenden Rundfunkdienste gewährleistet werden.
Aus der Sicht des VPRT können nachhaltiges Wachstum und Innovationen nur dann sichergestellt werden, wenn ein maßvoller und fairer Ausgleich zwischen allen Interessensgruppen stattfindet. Aus Sicht des VPRT müssen bei der Regulierung des Zugangs der Infrastrukturen die an bestimmte Dienste geknüpften gesellschaftlichen Pflichten, wie beispielsweise die starke Regulierung des Rundfunks auf Grund seiner Bedeutung für die Allgemeinheit, berücksichtigt werden. Das Gleichgewicht aus Regulierung und bevorrechtigtem Zugang des Rundfunks zu den Infrastrukturen darf zukünftig nicht aus den Fugen geraten.

Berlin, Januar 201

(1) Für das Geschäftsjahr 2009 wurden zuletzt Umsatzverluste von 11% bei den privaten Free-TVAnbieter und rund 9% bei den privaten Hörfunkanbieter gegenüber dem Vorjahr prognostiziert [Quelle: PM, Bayerische Landeszentrale für neue Medien vom 30.11.2009].
(2) Arbeitsdokument der EU-Kommission, S. 5
(3) http://www.vprt.de/index.html/de/positions/article/id/113/or/2/
(4) Arbeitsdokument S. 7

Ansprechpartner

Elke Nußbaum

T: 030 / 3 98 80 - 0; +32 / (0)2 / 738 76 19

F: 030 / 3 98 80 - 148; +32 / (0)2 / 735 41 72

E-Mail: nussbaum@vprt.de





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