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VPRT zum ZDF-Modell für einen Public Value-Test

ZDF schafft erste Diskussionsgrundlage – Verfahrensfragen und Rechte Dritter müssen noch geklärt werden

Berlin, 7. Dezember 2007 Als eine erste Diskussionsgrundlage und einen Schritt in die richtige Richtung hat der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) die heute vom ZDF-Fernsehrat in Mainz vorgestellte probeweise Ausgestaltung des dreistufigen Public Value-Tests für neue Angebote bewertet. „Natürlich hat der Entwurf noch Verbesserungspotential, aber lässt das Bemühen des ZDF erkennen, den Vorgaben der EU-Kommission gerecht zu werden. Auf dieser Grundlage erhält die nationale Diskussion über die Prüfung neuer öffentlich-rechtlicher Angebote eine neue Qualität“, so VPRT-Präsident Jürgen Doetz.

„Das ZDF schweigt sich zu der Bedeutung der Stellungnahmen Dritter weitestgehend aus, die zwar angehört werden, aber offensichtlich noch nicht Rechte eines Verfahrensbeteiligten zugesprochen bekommen sollen. Auch lässt der Vorschlag offen, wer letztlich die Entscheidung über die neuen Angebote treffen soll. Das kann in einem glaubwürdigen Verfahren sicherlich nicht der ZDF-Fernsehrat als internes Gremium sondern muss die Rechtsaufsicht über das ZDF sein“, so Doetz. Der VPRT weist in diesem Zusammenhang auf die Anmerkungen der EU-Kommission zu ihrem Zweifeln an der Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Aufsichtsgremien hin. „Dass diese Gremien neue Angebote abschließend genehmigen, wäre vor diesem Hintergrund sicherlich nicht ein mit der Einschätzung der EU-Kommission konformes Modell“. Es müsse in diesem Zusammenhang ernsthaft über die Einrichtung einer unabhängigen Instanz nachgedacht werden.

Der VPRT weist zudem darauf hin, dass sowohl der Fernsehratsbeschluss als auch die bisherigen Beschlüsse der ARD völlig offen lassen, wie die Überprüfung der bereits angelaufenen neuen öffentlich-rechtlichen Angebote wie etwa das erweiterte Nachrichtenangebot EinsExtra der ARD oder die ZDF-Mediathek zu beurteilen seien. Für diese bedürfe es zunächst einmal einer konkreten Rechtsgrundlage via Auftragsdefinition im 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. „Diese Angebote zeigen deutlich, dass eine anstaltsinterne Beschlussfassung nicht ausreicht, um die Rechtmäßigkeit und die Marktkonformität neuer Angebote von ARD und ZDF ernsthaft zu beurteilen“, so Doetz. „Solange die Anstalten ohne jede Überprüfung Angebote willkürlich aus dem Anwendungsbereich rausnehmen können, indem sie behaupten, etwas Neues sei nicht wirklich neu, muss man sich fragen, wofür man sich dann diese Mühe bei der Ausgestaltung des Verfahrens überhaupt machen sollte.“ Der VPRT hoffe aber, dass auf Grundlage des ZDF-Vorschlags ein für alle öffentlich-rechtlichen Anstalten verbindliches Modell entwickelt werden könne, das die Interessen auch der Privaten angemessen berücksichtige.

Ansprechpartner

Hartmut Schultz

T: 030 / 39 88 0 - 101

F: 030 / 39 88 0 - 148

E-Mail: schultz@schultz-kommunikation.de





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