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FSF-Prüfungen gelten auch für Telemedien

8. März 2012

Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) hat am 8. März 2011 dem Antrag der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) auf Erweiterung ihrer Anerkennung für fernsehähnliche Inhalte in Telemedien zugestimmt. Somit können von der FSF bereits für die Fernsehausstrahlung geprüfte Inhalte, wie Spielfilme, TV-Serien oder TV-Movies, ohne nochmalige Prüfung im entsprechend zulässigen Rahmen in Telemedien angeboten werden.

Der KJM-Vorsitzende Siegfried Schneider bezeichnete es als einen „Gewinn für den Jugendschutz, wenn durch die Neuerung künftig mehr Anbieter fernsehähnlicher Inhalte in Telemedien ihre Inhalte vorab der Selbstkontrolle vorlegen.“
 

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