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Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommission reicht Klage wegen Nichtumsetzung ein

31. Mai 2012

In dem Streit um die Nichtumsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (RL 2006/24/EG) hat die Europäische Kommission am 31. Mai 2012 beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen Deutschland eingereicht. Die EU-Kommission hatte diesen Schritt bereits angekündigt, nachdem die Bundesrepublik mehrfach die eingeräumten Fristen zur Umsetzung ergebnislos verstreichen ließ.

Im Jahre 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die seit 2006 geltende Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht für mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig erklärt. Eine erneute Umsetzungsinitiative ist seitdem nicht erfolgt,da innerhalb der Regierungskoalition keine Einigung über die konkrete Ausgestaltung einer entsprechenden Regelung erzielt werden konnte. Während das Bundeswirtschaftsministerium stets eine unmittelbare Umsetzung der Richtlinie einforderte, verfolgte das Bundesjustizministerium bis zuletzt den Ansatz eines „Quick-Freeze“-Verfahrens. Letzteren hält die EU-Kommission als Umsetzung der Richtlinie für unzureichend.

Die Kommission hat beantragt, Deutschland für den Fall der Verurteilung ab diesem Zeitpunkt ein tägliches Zwangsgeld von 315.036,54 € aufzuerlegen.

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