login

metanavigation

contentarea

Niedersachsen verabschiedet Übergangsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag

10. Mai 2012

Der Niedersächsische Landtag hat am 8. Mai 2012 ein Gesetz zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags und zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes beschlossen, das zunächst als Übergangslösung bis zum Inkrafttreten des ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags am 1. Juli 2012 dienen soll. Damit sollen schon jetzt Änderungen in Richtung eines liberalisierten Glücksspielrechts eingeführt werden.

Das neue Gesetz sieht unter anderem eine Erlaubnismöglichkeit für Lotterien und Sportwetten im Internet ohne eine ausdrückliche Beschränkung auf 20 Lizenzen und zunächst unter geringeren Voraussetzungen als im neuen Glücksspielstaatsvertrag vor. Auch gibt es die Möglichkeit, eine Erlaubnis für Lotterie- und Sportwettenwerbung im Internet und Fernsehen zu erteilen, zunächst ohne die Einschränkung, das Werbung für Sportwetten im Fernsehen unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung von Sportereignissen und Sportwetten auf dieses Sportereignis nicht zulässig sind.

mehr zur Thematik

Medienordnung | Aufsicht & Regulierung | Medienaufsicht | Aufsichtsbehörden | Landesmedienanstalten | Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) - 04. April
Medienordnung | Aufsicht & Regulierung | Plattform- und Zugangsregulierung | Kabelbelegung - 03. April
Medienordnung | Aufsicht & Regulierung | Medienkonzentration - 26. März
EP-Berichtsentwurf zum Online-Glücksspiel vorgelegt
locked
Medienordnung | Aufsicht & Regulierung | Werberegulierung | Werbung für Glücksspiel - 13. März
Marktentwicklung | Medienmessung | Radio-Messung | ma Radio | ma 2013 I - 06. März

contentarea bottom