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Novelliertes Telekommunikations- gesetz tritt in Kraft

10. Mai 2012

Die Anfang des Jahres vom Bundestag und Bundesrat beschlossene umfassende Änderung des Telekommunikationsgesetzes tritt heute in Kraft. Das Gesetz war gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Das Gesetz hatte Bundestag und Bundesrat zuvor nur über den Umweg des Vermittlungsausschusses passieren können. Der dort gefundene Kompromiss sieht unter anderem vor, dass die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der künftigen Frequenzplanung intensiviert wird. Die Bundesregierung soll künftig die Frequenzzuweisungen für die Bundesrepublik in einer Verordnung regeln, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Soweit bei den Planungen zur Frequenznutzung Belange der öffentlichen Sicherheit und Übertragungskapazitäten im Zuständigkeitsbereich der Länder betroffen sind, muss die Bundesnetzagentur – wie vom VPRT und den Ländern gefordert – künftig das Einvernehmen mit den Länderbehörden herstellen.

Die TKG-Novelle soll außerdem zusätzliche Anreize für Investitionen in neue Hochgeschwindigkeitsnetze schaffen und den Netzausbau erleichtern, so die Bundesregierung. Außerdem werden die Bestimmungen zum Daten- und Verbraucherschutz modernisiert.

Am 8. Mai hat der VPRT beim Medientreffpunkt Mitteldeutschland an einem Panel zur TKG-Novelle teilgenommen. Am 11. Mai findet eine Veranstaltung des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR) statt, auf welcher der Verband ebenfalls vertreten sein wird.


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