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TKG-Vermittlungsausschuss findet einen Kompromiss

9. Februar 2012

In der Diskussion um die Novelle des Telekommunikationsrechts (TKG) haben Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss einen Kompromiss erzielt. Dieser sieht unter anderem vor, dass die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der künftigen Frequenzplanung intensiviert wird. Die Bundesregierung soll künftig die Frequenzzuweisungen für die Bundesrepublik in einer Verordnung regeln, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Soweit bei den Planungen zur Frequenznutzung Belange der öffentlichen Sicherheit und Übertragungskapazitäten im Zuständigkeitsbereich der Länder betroffen sind, muss die Bundesnetzagentur – wie vom VPRT und den Ländern gefordert – künftig das Einvernehmen mit den Länderbehörden herstellen.

Die Bundesregierung kündigte parallel zum laufenden Gesetzgebungsverfahren eine Änderung der Frequenzgebührenverordnung an. Sie soll zeitgleich mit der Novelle des TKG in Kraft treten und Inhalteanbietern einen preisgünstigen Wechsel des Sendernetzbetreibers ermöglichen. Damit soll der Wettbewerb gefördert werden.

Außerdem sicherte die Bundesregierung in einer Protokollerklärung zu, bei der nächsten Vergabe von Rundfunkfrequenzen mit den Ländern eine einvernehmliche Regelung über die Erlösverteilung zu erarbeiten.

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