Der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof haben ein Urteil des Berliner Kammergerichts bestätigt, nach dem Kabelnetzbetreiber für die Weitersendung von TV- und Hörfunkprogrammen vergütungspflichtig sind.
Gericht bestätigt Verbot einiger Musterklauseln bei Verträgen zwischen Verwertungsgesellschaften
Das EU-Gericht hat eine Entscheidung der EU-Kommission bestätigt, die Mitgliedschafts- und Ausschließlichkeitsklauseln in einem Mustervertrag zwischen Verwertungsgesellschaften untersagt. Die EU-Kommission hatte argumentiert, dass dadurch der Wettbewerb behindert wird.
Der Entwurf sieht vor, dass verwaiste Werke in Bibliotheken, Archiven und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten digitalisiert und ins Internet gestellt werden dürfen.
Die von AER koordinierte Allianz der Rechteverwerter, Copyright Users Platform (CUP) hat ein Positionspapier zum Richtlinienvorschlag zum kollektiven Rechtemanagement verabschiedet. Darin fordert sie Änderungen am Richtlinientext zu Gunsten der Nutzer von Rechten.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das ausschließliche Recht der Sendeunternehmen zur "öffentlichen Wiedergabe" ihrer Inhalte verletzt wird, wenn Sendungen ohne deren Genehmigung von Dritten über das Internet im Wege des Live-Streamings weiterverbreitet werden.

