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Netzneutralität - Positionspapier des VPRT

31. Mai 2011

 

Aus Sicht des VPRT ist Netzneutralität das Prinzip des diskriminierungsfreien Zugangs von Anbietern und Nutzern legaler Inhalte und Dienste zum offenen Internet. Dies muss als wesentlicher Bestandteil der demokratischen und wirtschaftlichen Entwicklung grundsätzlich beibehalten werden. Wichtig ist: Jeglicher Diskussion über Vorfahrtsregeln im Netz muss der Nachweis vorangestellt werden, dass es den Infrastrukturbetreibern nicht mehr möglich ist, die Netze und Kapazitäten weiter auszubauen. Vielmehr ist zuerst darauf zu drängen, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, Inhalte und Dienste störungsfrei nach dem Best-Effort-Prinzip zu übertragen.


A. Inhalte als Treiber der Technologieentwicklung und stärkere Einbeziehung der Inhalte- und Diensteanbieter in die Debatte

Es sind die Inhalte und allen voran die Bewegtbildinhalte, die breitbandige Netze attraktiv machen. Sie werden von den Verbrauchern in besonderem Maße nachgefragt und sind damit Grundvoraussetzung für die Akzeptanz der Angebote der Internet Service Provider bei den Endkunden und somit Basis ihrer Geschäftsmodelle. Der diskriminierungsfreie Zugang der Inhalteanbieter zum offenen Internet sowie deren Möglichkeit zur Refinanzierung sind wesentlicher Bestandteil des künftigen Erfolgs der Technologien.

Perspektiven zur Netzneutralität können daher nicht nur im Dialog zwischen Telekommunikationsanbietern und der Politik bzw. Regulierung sinnvoll entwickelt werden,
sondern nur durch die Einbeziehung der über die Infrastrukturen verbreiteten Angebote und Dienste.

B. Kapazitätsengpässe und Finanzierungsströme im Netz unabhängig untersuchen

Zentrale Fragen zu Kapazitätsengpässen und Finanzierungsströmen im Netz sind nach wie vor ungeklärt. Dennoch reklamieren TK-Unternehmen (perspektivisch) drohende Engpässe bzw. die mangelnde Refinanzierbarkeit eines weiteren Kapazitätsausbaus. Dabei entsteht in der öffentlichen Diskussion teilweise der Eindruck, dass Netzzugang und -nutzung kostenlos seien. Doch schon heute finden Zahlungsströme an die Infrastrukturbetreiber seitens Dritter statt und es werden zunehmend öffentliche Förderungsmaßnahmen für den Breitbandausbau aufgesetzt, sodass diese Behauptung für die Inhalteanbieter nicht nachvollziehbar ist. Sowohl die Frage der Kapazitätsengpässe als auch die der Zahlungsströme innerhalb der Netze sind durch die Inhalteanbieter nicht nachprüfbar und müssen objektiviert ermittelt und überprüft werden. Der Nachweis, dass Kapazitätsengpässe – seien sie dauerhaft oder temporär – auch durch einen weiteren Netzausbau nicht mehr behoben werden können, muss jeder weiteren Diskussion zur Netzneutralität vorangestellt werden.

C. Netzausbau und Beibehaltung des Best-Effort-Prinzips

Infrastrukturbetreiber und Internet Service Provider dürfen nicht unter Verweis auf die Debatte zur Netzneutralität ihre Ausbaubemühungen reduzieren oder einstellen. Vielmehr ist darauf zu drängen, dass weiterhin ein bedarfsorientierter Ausbau erfolgt und grundsätzlich am Best-Effort-Prinzip festgehalten wird. Sollte der Nachweis geführt werden, dass es nicht behebbare Kapazitätsengpässe gibt, so dürfen die Bedingungen für ein etwaiges technisches Datenverkehrsmanagement keinesfalls allein durch die Netzbetreiber festgesetzt werden. Eine Kopplung an Zahlungsmechanismen ist auszuschließen und einheitliche Leitlinien für mobile und leitungsgebundene Netze sicherzustellen. Darüber hinaus ist vollständige Transparenz für Verbraucher, Inhalte- und Diensteanbieter sowie für die zuständigen Regulierungsbehörden herzustellen.


D. Keine Diskriminierung von Inhalten bzw. Diensten und keine Pay-for-Priority-Modelle (Zahlen für Vorfahrt)

Es muss sichergestellt werden, dass gleiche Dienste und Inhalte (z. B. Videodienst A im Verhältnis zu Videodienst B) im offenen Netz nicht unterschiedlich behandelt werden und keine diskriminierende Priorisierung stattfindet – die Diensteneutralität muss gewahrt bleiben. Eine besondere Gefährdung besteht im Falle von vertikal integrierten Anbietern, bei denen sich Netz und Dienst vereinen. Es muss zudem verhindert werden, dass die priorisierte Verbreitung einzelner Dienste an Zusatzzahlungen geknüpft wird (keine Pay-for-Priority-Modelle). Solche Mechanismen würden für den weiteren Ausbau der Netze unter Beibehaltung des Best-Effort-Prinzips falsche Anreize schaffen.

E. Verbesserte Rechtsdurchsetzung im Internet

Letztlich darf in der Diskussion zur Netzneutralität auch die Frage nach der  Rechtsdurchsetzung nicht ausgeklammert werden, v. a. mit Blick auf illegale Inhalte im Netz, die häufig besonders kapazitätsintensiv sind und darüber hinaus Investitionen der Sendeunternehmen in innovative und qualitativ hochwertige Inhalte gefährden. Technische Möglichkeiten zum Vorgehen gegen Internetpiraterie sind für die Sendeunternehmen mit Blick auf eine verbesserte Rechtsdurchsetzung bei Urheberrechtsverletzungen relevant.

Berlin, 31. Mai 2011

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